KandidatInnen für die Landtagswahl äußern sich zum Thema Finanzausstattung der Kommunen

Im Vorfeld der Landtagswahl 2010 hat die Arbeitsgemeinschaft der Bochumer Wohlfahrtsverbände die politischen Parteien und ihre Bochumer KandidatInnen um schriftliche Antwort auf fünf Fragen gebeten. Die erste Frage betrifft die Finanznot der Städte. In einem Gespräch am 4. Mai 2010, zu dem neben den KandidatInnen auch die örtliche Presse eingeladen war, wurden die Antworten der Parteien vorgestellt und diskutiert.

Die Frage lautete:

Finanzielle Ausstattung der Kommunen

Die finanzielle Situation in den meisten Städten ist katastrophal geworden. In allen gesellschaftlichen Lebensbereichen vor Ort fehlen Finanzmittel, um Entwicklungen adäquat zu begleiten. Der Sparzwang gefährdet vor allem Kultur- und Bildungseinrichtungen, die Bereiche Jugend, Soziales und Gesundheit. Die soziale Infrastruktur der Kommunen ist in ihrer Substanz bedroht.

Was wird Ihre Partei konkret unternehmen, um die notwendige Finanzausstattung der Kommunen zur Wahrnehmung ihrer sozialen Aufgaben zu gewährleisten?

Und hier die Antworten der Parteien:

Christian Haardt, Alexander Schmidt, David Schary von der CDU:

Die CDU tritt für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung ein. Kommunen, die aus eigenen Einnahmen nur noch Pflichtaufgaben bestreiten können, realisieren diese Selbstverwaltung der Bürger nicht mehr. Im Rahmen der freiwilligen Ausgaben müssen auch Mittel für Kultur- und Bildungseinrichtungen, für die Pflege der Sozial-, Kinder-, Jugend-, und Gesundheitspflege bereitgestellt werden können.

Die derzeitige Unterfinanzierung der Kommune gerade im Ruhrgebiet geht im Wesentlichen auf die deutlich höheren Sozialtransfers unserer Region zurück. Dies rührt von höheren Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft, höheren Fallzahlen bedingt durch wirtschaftliche Besonderheiten her. Zudem waren bereits im Bundessozialhilfegesetz die Kreise und kreisfreien Städte Träger dieser Sozialtransfers. Hier muss eine deutliche Entlastung seitens des Bundes erfolgen.

Erst nach einer Entlastung seitens des Bundes können wirksame Neuerungen auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Im Rahmen einer Reform des Gemeindefinanzierungs-gesetzes ist die Verteilung der Soziallasten in die Verteilung der Gelder, der sogenannten Schlüsselzuweisungen, mit einzubeziehen, zwingend erforderlich. Zudem trägt das Land aufgrund der jahrzehntelangen Unterfinanzierung der Kommunen eine Mitverantwortung. Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Kommunen hat eine Unterstützung beim Abbau der sogenannten Altschulden zum Beispiel durch eine Zinshilfe zu erfolgen. Ein Altschuldenfonds muss jedoch skeptisch gesehen werden, da er auch die Kommunen belastet, die im Gegensatz zu anderen, bereits alles zu Haushaltskonsolidierung getan haben. Die Definition von Altschulden ist problematisch, aber zumindest die zusätzlichen Belastungen aus dem Solidarpakt II könnten anerkannt und ggf. sogar vom Land übernommen werden. Kurzfristig sind die Fristen zur Haushaltskonsolidierung zu verlängern.

Wir gehen derzeit davon aus, dass man Landes- bzw. Bundesebene erkannt hat, wie wichtig eine ordentliche finanzielle Ausstattung der Kommunen ist. Von der auf Bundesebene geschaffenen Arbeitsgruppe wird nach unserer Überzeugung ein Lösungsvorschlag erarbeitet, der mit Glück schon 2011 umgesetzt werden kann.

Felix Haltt von der FDP:

Bereits in der letzten Legislaturperiode hat sich die FDP für eine bessere Finanzausstattung der Städte und Gemeinden eingesetzt. So betrugen die Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt jeweils 14,5 Milliarden Euro. Damit ging jeder vierte Euro des Landeshaushaltes an die Städte und Gemeinden.

Die jährlichen Landeszuweisungen erfolgten vor allem über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). 2009 erhielten die Kommunen vom Land in Summe rund 7,9 Milliarden Euro und damit den höchsten Betrag seit Bestehen dieses Verteilungsmechanismus. Auch im Krisenjahr 2010 stehen den Kommunen durch das GFG etwa 7,6 Milliarden. Euro zur Verfügung. Dies ist der zweithöchste Stand in der Geschichte des Landes. Die Mittel aus dem GFG stehen den Kommunen überwiegend zur freien Verfügung und können damit für die Erbringung sozialer Aufgaben eingesetzt werden.

Um die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise abzufedern, hat das Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Rahmen des Konjunkturpakets II schnell und unbürokratisch etwa 84 Prozent des Gesamtfördervolumens zur Verfügung gestellt. Dies ist die höchste Weiterleitungsquote bundesweit. Hierdurch stehen den Kommunen für die Jahre 2009 und 2010 insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für Investitionen in Bildung und Infrastruktur zur Verfügung.

Die Kommunen brauchen jedoch in Zukunft zuverlässige Einnahmen, um ihrer Aufgabenerfüllung nachkommen zu können. Die Gewerbesteuer, die vielerorts 50 Prozent und mehr der kommunalen Gesamteinnahmen ausmacht, ist jedoch aufgrund ihrer Konjunkturabhängigkeit ein Risikofaktor für die Gemeindefinanzierung und führt gerade in Krisenzeiten zu erheblichen Einnahmeausfällen. Die FDP fordert daher schon seit langem die Ersetzung der Gewerbesteuer durch eine zuverlässigere Einnahmequelle, nämlich einer sogenannten Kommunalsteuer. Hierbei sollen die Kommunen einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer sowie ein Zuschlagsrecht auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer in Form eines eigenen Hebesatzes erhalten. Bund, Länder und Kommunalverbände wollen diese Frage ab März 2010 in einer Kommission gemeinsam erörtern. Ein Ersatz der Gewerbesteuer würde zu einer erheblichen Verstetigung der kommunalen Einnahmen führen.

Ein weiterer Ansatzpunkt für strukturelle Verbesserungen ist die grundsätzliche Überprüfung der kommunalen Finanzmittel für die Erbringung von Aufgaben, die ihnen von übergeordneten Ebenen übertragen wurden. Ein Beispiel hierfür ist die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für ALG-2-Empfänger (KdU). Die hierzu notwendigen Vorarbeiten wurden bereits geleistet: Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurde – auch auf Initiative der nordrhein-westfälischen FDP – die Einrichtung einer Dialogplattform zur Neuordnung der vertikalen Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen festgeschrieben. Trotz des zweistufigen Staatsaufbaus der Bundesrepublik werden an den Diskussionen erstmalig auch die Kommunen bzw. die kommunalen Spitzenverbände direkt beteiligt. Das Konnexitätsprinzip muss zukünftig bei jeder Aufgabenübertragung an die Kommunen eingehalten werden. Die Kommunen können neue Aufgaben nur dann adäquat übernehmen, wenn sie auch die dafür nötigen Finanzmittel von Land oder Bund bekommen.

Carina Gödecke und Thomas Eiskirch von der SPD:

Die Finanzausstattung der Kommunen durch das Land ist unzureichend. Die Kommunen in NRW sind seit Jahren schlechter gestellt als in anderen Bundesländern. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat durch die Abwälzung zahlreicher Lasten und das ungerechtfertigte Einbehalten von für die Kommune bestimmten Geldern die Lage verschärft.

Die SPD in Nordrhein-Westfalen will erreichen, dass die Kommunen nachhaltig in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben wieder aus eigener Kraft zu erfüllen. Wir werden deshalb die angemessene Finanzausstattung der Kommunen in der Landesverfassung verankern. Wir wollen die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen in NRW auf Dauer durch die verfassungsrechtliche Garantie ( 28, Art. 2GG) einer angemessenen, an den Aufgaben der Kommunen orientierten, Finanzierung absichern.

Wir werden uns aktiv dafür einsetzen, dass rasch eine Lösung für das Problem ihrer Altschulden gefunden wird. Wir legen einen “Stärkungspakt Stadtfinanzen“ auf, der überschuldeten Gemeinden zugute kommt. Darüber hinaus garantieren wir die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips.

Wir setzen uns dafür ein, hoch verschuldete Städte von Ausgaben für den Solidarfonds zu entlasten, damit dort die Haushalte konsolidiert werden können. Der Solidarpakt Ost muss in einen für alle Kommunen zugänglichen allgemeinen Solidarpakt weiterentwickelt werden. Das Prinzip der Bedürftigkeit, nicht das der Himmeisrichtung muss Geltung bekommen.

Wir werden uns gegenüber dem Bund für eine Neuordnung des Systems der Berechnung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft gemäß SGB II stark machen. Das bisherige Berechnungsverfahren führt zu einer klaren Benachteiligung der Kommunen und muss dringend zu ihren Gunsten überarbeitet werden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, mit dem lnvestitionsprogramm “Soziale Stadt“ dafür Sorge zu tragen, dass auch im Westen Deutschlands Stadtregionen nicht zu Armutsinseln verkommen und Investitionen im sozialen Sektor möglich werden.

Voraussetzung für die beschriebenen entlastenden Hilfen des Landes ist das Grundprinzip der “Hilfe zur Selbsthilfe“. Deshalb erwarten wir von den Kommunen, die in den Genuss der entlastenden Finanzhilfen des Landes kommen wollen, eine seriöse Haushaltspolitik.

Ewald Groth von den Grünen:

Die Schere zwischen finanziell armen und finanziell reichen Kommunen geht immer weiter auseinander. Die finanziell schwachen Kommunen verlieren doppelt, weil sie an Förderprogrammen nicht teilnehmen dürfen und ihre sozialen Angebote nicht mehr aufrecht erhalten können. Gerade in der Wirtschafts- und Finanzkrise kommt der kommunalen Daseinsvorsorge aber ein besonderer Stellenwert zu. Die Kommunen tragen und gestalten zahlreiche Dienstleistungen und Hilfen für die von der Krise bedrohten und betroffenen Menschen. Besonders große Bedeutung haben in schwierigen Zeiten die sozialen Leistungen für Langzeitarbeitslose, die Leistungen der Integration, der Bildung und der Betreuung von Kindern.

Zwei große Bereiche der Schlechterstellung findet man im Sozialbereich. Allein die mangelnde Weiterleitung der Bundesbeteiligung an den Kosten des Wohngeldes kostet die Kommunen Jahr für Jahr etwa 220 Millionen Euro. Auch wurde die Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Investitionskosten für Krankenhäuser von etwa 110 auf etwa 220 Millionen Euro verdoppelt. Hinzu kommt, dass von vielen Mehrbelastungen im Sozialbereich gerade jene Kommunen besonders betroffen sind, denen es ohnehin schon sehr schlecht ging. CDU und FDP haben also mit ihrer Politik das soziale Gefälle zwischen den Städten noch massiv verschärft.

Auch der Bund trägt durch ständige Reduzierung der Einnahmen und Verlagerung von Lasten auf die Kommunen einen enormen Anteil an der finanziellen Misere der Städte und Gemeinden. So hat der Bund im Rahmen der Konjunkturpakete unter anderem Steuerentlastungen in Höhe von jährlich 13 Milliarden Euro beschlossen. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erhöht diese Steuerausfälle um weitere 8 Milliarden Euro. Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP soll ab dem Jahr 2011 im Rahmen einer weiteren Steuersenkung eine zusätzliche Entlastungsstufe in Höhe von 19 Milliarden Euro durch Einführung eines Stufentarifs erfolgen. Das Bundesfinanzministerium geht allerdings bei Einführung eines solchen Tarifverlaufes ohne weitere Änderungen des Steuerrechts von Kosten in Höhe von 67 Milliarden Euro aus. Dieses unvorstellbare Volumen würde die Kommunen mit Einnahmeausfällen von weit über zwei Milliarden Euro jährlich treffen.

Daher ist entschlossenes und zielgerichtetes sowie rasches Handeln aller politischen ebenen erforderlich. Das Ziel ist, wieder für alle Kommunen verlässliche und aufgabenadäquate Einnahmepotenziale zu erschließen. Bund und Land müssen die Kosten des Sozialstaats deutlich stärker schultern und die besonders armen Kommunen, müssen zudem von den Lasten der Vergangenheit befreit bzw. entlastet werden:

  • Die Landesregierung muss sofort auf die Kommunen zugehen und einen Altschuldenfonds gründen, um zu verhindern, dass sich die Nothaushaltskommunen bald durch Zins und Zinseszins gar nicht mehr aus den Schulden befreien können. Ein solcher Schuldenfonds muss eine ausreichende Größenordnung umfassen, um die Kassenkredite von besonders notleidenden Kommunen erfassen zu können. Die Finanzierung könnte durch Ausgabe einer Anleihe des Landes mit einer Laufzeit von 10 Jahren bei der NRW.Bank erfolgen.
  • Die Kommunen müssen eigene verbriefte Einnahmemöglichkeiten behalten, um die grundgesetzlich garantierte Funktion als eigenständige Handlungsebene im Staatsaufbau erfüllen zu können. Die Gewerbesteuer muss in ihrem Charakter als kommunale Wirtschaftssteuer erhalten und gestärkt werden, indem ihre Bemessungsgrundlage durch die Einbeziehung der freien Berufe erweitert wird. Das Land muss gesetzlich verpflichtet werden in steuerlich besseren Zeiten Rücklagen für die Kommunen zu bilden. Wir lehnen daher eine Abschaffung der Gewerbesteuer ab.
  • Bund und Land müssen ihrer Verantwortung für einen sozialen Föderalismus wieder gerecht werden und einen deutlichen höheren Anteil an der Finanzierung der Soziallasten übernehmen. Unter anderem muss der Bund in einem ersten Schritt wieder einen angemessenen Anteil an den Kosten der Unterkunft tragen. Statt ihn von vormals 31,2 auf nunmehr etwa 23 % abzusenken, wäre eine Beteiligung in der Größenordnung von 38 % erforderlich.
  • Das Land muss den Nothaushaltskommunen bei Förderprogrammen entgegen kommen und in begründeten Fällen auf die Erbringung von Eigenanteilen ganz oder teilweise verzichten. Zudem soll es den Nothaushaltskommunen mit einem Sonderprogramm zur energetischen Gebäudesanierung dabei helfen, ihren Investitionsstau aufzulösen und gleichzeitig wirtschaftlich und ökologisch notwendige Investitionen zu ermöglichen.

Der Solidarpakt Ost soll in einen Solidarpakt für finanzschwache öffentliche Haushalte überführt werden. Bis zum Auslaufen des Solidarpaktes Ost sollte durch Umgestaltung zumindest sichergestellt werden, dass nicht mehr wie bisher extrem finanzschwache Kommunen durch Aufnahme von Krediten Finanzierungen von Ostkommunen leisten müssen. Dies schließt ebenfalls ein, dass vorübergehend über einen Bildungssoli der Rückstand der Länder und Kommunen u.a. bei den Betreuungsplätzen oder den Hochschulen zusätzlich aus den überschießenden Solidarpaktmitteln finanziert werden können.

Pamela Strutz von den Linken:

Die Koumunen brauchen genügend Geld, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Kindertagesstätten und Schulen, der öffentliche Nahverkehr und die Wasserversorgung, Kultur und Sport, das alles und noch viel mehr, gehört in den Aufgabenbereich der Kommunen und muss finanziert werden. Das Verhältnis zwischen Investitionen und Sozialausgaben hat sich im Verlauf der letzten Jahre stark zu Lasten der Investitionen verschoben. Die Ausgaben für soziale Leistungen sind von den Kommunen aufgrund gesetzlicher Vorgaben kaum beeinflussbar und damit unvermeidbar. Die Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung wird immer weiter eingeengt. In einem Haushalt, der kein Geld mehr für freiwillige Ausgaben wie Kultur, Sport und Jugendarbeit hat, geht der politische Handlungsspielraum gegen Null. Bund und Länder müssen gemeinsam in die Pflicht genommen werden. Sie müssen für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sorgen. DIE LINKE setzt sich für höhere und stabile Einnahmen der Kommunen ein. Da es kaum steuerpolitische Kompetenzen auf Landesebene gibt, fordern wir vor allem eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer als Millionärsteuer und Börsenumsatzsteuer sowie die Ausweitung der Erbschaftsteuer. Außerdem setzt sich DIE LINKE. NRW für eim umfassendes Entschuldungsprogramm für die Kommunen in, insbesondere was die Altschulden betriffi, die durch die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflichtaufgaben angehäuft wurden. DIE LINKE will die Gewerbesteuerumlage von den Städten und Gemeinden an den Bund und die Länder abschaffen. Die Gewerbesteuer soll in eine Gemeindewirtschaftsteuer umgewandelt werden, in der Steuerpflicht für Kapitalgesellschaften, gewerbliche Unternehmen und alle selbstständig ausgeübten Tätigkeiten besteht. Die Grundsteuer muss als eine wichtige kommunale Einnahme erhalten und in Richtung einer ökologisch orientierten Flächennutzungssteuer ausgestalten werden.

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