Freie Wohlfahrtspflege NRW

Landtagsanhörung NRW am 24.02.2010

zum Thema „Kommunalfinanzen“

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der

Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Vorbemerkung:

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW sieht mit großer Sorge die wachsende Haushaltsverschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Während einerseits die finanziellen Anforderungen für die Kommunen wachsen, werden andererseits im Bund weitere Steuerentlastungen geplant, die die kommunale Kassenlage noch verschärfen werden, zumal der Rückgang der Gewerbesteuer teilweise bei mehr als 20 Prozent liegt. Viele Kommunen stehen bereits unter Haushaltssicherung. Es ist aber zu erwarten, dass Aufwendungen für Pflichtleistungen nicht etwa sinken, sondern steigen, etwa bei der Kinder- und Jugendhilfe durch den Ausbau der Betreuung von Unter-Dreijährigen, ebenso bei den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose durch den zu erwartenden deutlichen Anstieg der Arbeitslosenquote oder bei der Grundsicherung nach dem SGB XII. Der Druck auf die Einsparung im Bereich der freiwilligen Leistungen, der bei diesen Kommunen von der Bezirksregierung ausgeübt wird, ist teilweise extrem. Wir sehen erhebliche Einbrüche in der Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge mit massiven Folgen für die Lebenslage insbesondere der ärmeren Schichen. Schließungen von Schwimmbädern, Spielplätzen, Sportanlagen, Schauspielhäusern, Bürgerbüros, Nachbarschaftsheimen, Musikschulen und öffentlichen Bibliotheken oder Erhöhungen von Eintrittspreisen für öffentliche Einrichtungen sind Maßnahmen, die bereits jetzt schon angekündigt oder praktiziert werden. Besondere Förderungen von Familien in Armut wie etwa der „Familienpass“ oder „Sozialpass“, stehen vielfach vor dem Aus.

In vielen Kommunen ist erst in jüngster Zeit das Bewusstsein dafür entstanden, wie wichtig Leistungen im sozial-präventiven Bereich sind. Dies gilt z.B. für Frühwarnsysteme bei Kindeswohlgefährdung, für den Aufbau von Besuchsdiensten oder für die umfassende Förderung der ganztägigen Betreuung in Kindertagesstätten und Schulen für Kinder, die in ihren Familien keine ausreichende Unterstützung erhalten. Die Einführung dieser neuen freiwilligen Leistungen wird in vielen Kommunen kaum noch diskutiert, geschweige denn umgesetzt. Dort wo diese Leistungen, z.B. Essenszuschüsse bei der Ganztagsbetreuung, eingerichtet wurden, wird deren Abschaffung erwogen.

Die Vorhaltung und Pflege dieser wesentlichen Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge ist aber für Menschen, die beispielsweise in Bedarfsgemeinschaften leben, insbesondere für die Kinder, entscheidend für ihre Lebensqualität. Die soziale Infrastruktur erleidet erheblichen Schaden. Wenn Kommunen in diesen Bereichen sparen, sind besonders die Kinder und Jugendlichen, die schon jetzt in Armut leben, davon betroffen. Ihnen werden wichtige und für ihre freie Entfaltung unverzichtbare Angebote der Betreuung, der Freizeitgestaltung, der Mobilität und der Wahrnehmung von Spielräumen, Sport und Kultur genommen. Ihre Armutslage verschärft sich durch die Verarmung der Kommunen besonders und das in einer Zeit, in der von politischer Seite im Land und im Bund der Kampf gegen die Kinderarmut immer wieder programmatisch erklärt wird.

Dabei sind die Bemühungen der Landesregierung und besonders des MGFFI, sich mit den Lebensbedingungen von Familien NRW auseinanderzusetzen, in den letzten Jahren erheblich gewesen. Vielfach sind gemeinsam mit den Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege, sowie anderen relevanten Organisationen daraus Aktivitäten zur Förderung von Familien entstanden. Besonders sind hier das „Bündnis für familienfreundliche Kommunen“ und der Runde Tisch „Hilfe für Kinder in Not“ hervorzuheben.

In diesen gemeinsamen Foren wurde deutlich herausgearbeitet, dass es einen engen Zusammenhang zwischen den jeweiligen Kommunalpolitiken und den Lebensbedingungen von Familien gibt. In den Kommunen entscheidet sich letztlich, welche Bildungschancen Kinder haben, welche Förderung Familien bekommen und wie die Bewältigung von Armut, Krankheit und anderen kritischen Lebensereignissen gelingen kann.

Die Kommunen sind jedoch kaum (mehr) in der Lage die sozialen Probleme zu lösen, wie auch der Deutsche Städtetag inzwischen einräumt. Konkret zeigt sich das z.B. darin,

- dass Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien geschlossen werden,

- dass Städte, die unter Haushaltskonsolidierungsauflagen stehen, von den Bezirksregierungen untersagt wird, noch Jugendliche auszubilden,

- dass viele Kommunen notwendige Hilfen für junge Familien in besonders belasteten Lebenssituationen nicht oder nicht im angemessenen Umfang zur Verfügung stellen können,

- dass Offene Ganztagsschulen auf zusätzliche kommunale Mittel verzichten müssen, die zur Weiterentwicklung ihrer Qualität dringend erforderlich sind.

Die Vergleichbarkeit der Lebensbedingungen in NRW ist immer weniger gewährleistet. So entwickeln sich die Qualität und die Verbreitung der Angebote von Jugendhilfe und Schule immer unterschiedlicher. Während einzelne Kommunen die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen abschaffen, müssen andere Kommunen diese drastisch erhöhen, so dass viele Kinder weniger Zeit in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen verbringen können, als es sinnvoll und notwendig wäre. Viele Kommunen investieren in den Ausbau von „Frühen Hilfen“ und bauen verlässliche Präventionsketten auf, da die Forschungen zum Kinderschutz die besondere Bedeutsamkeit dieser Angebote verdeutlicht haben. Andere Kommunen gewähren notwendige Hilfen selbst bei eindeutigen Rechtsansprüchen (z.B. bei Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII) nur noch in begrenztem Umfang.

Die Ungleichheit der Lebensbedingungen wirkt sich in vielen Bereichen aus. So zeigen z.B. die Schuleingangsuntersuchungen erhebliche kommunale und regionale Unterschiede in der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Auch bei den Bildungschancen zeigen sich erhebliche regionale Disparitäten, die sich z.B. darin verdeutlichen, dass die Abiturquote in Gelsenkirchen nur noch halb so hoch ist, wie in Münster.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Landesregierung, ebenso wie die Freie Wohlfahrtspflege und die Kommunalen Spitzenverbände die besondere Bedeutung der Kommunen bei der Gestaltung guter Lebensbedingungen für Familien erkannt hat und die Kommunen entsprechend bei der Konzipierung und Umsetzung der Familien- und Sozialpolitik einbezieht. Es ist jedoch auch festzuhalten, dass es nicht gelungen ist, die zunehmende Spaltung NRWs in „gute“ und „schlechte“ Regionen aufzuhalten oder gar umzukehren.

Da wo, überwiegend durch Bundesmittel finanziert, sinnvolle Projekte der Stadtteilsanierung durchgeführt werden könnten, wie etwa bei dem Projekt „soziale Stadt“, scheitert die Durchführung an den fehlenden freiwilligen Leistungen der Kommune in den vermeintlich „schlechten“ Regionen. So hat beispielsweise die Stadt Wuppertal ein zwei Millionen Euro umfassendes Projekt der Stadtteilförderung nicht durchführen können, weil die Bezirksregierung die Verausgabung des zehnprozentigen Eigenanteils der Kommune verweigert hat.

Auch wenn die Kommunen ihren gesetzlich geregelten Pflichtleistungen nachkommen müssen, ist auch dort ein zunehmender Einspar-Druck und Qualitätsverlust zu befürchten oder die Kostenanteile Dritter werden stärker beansprucht, beispielsweise durch Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen. Schon jetzt greifen Kommunen zu dem Mittel, bei den Unterkunftskosten für Leistungsbezieher nach dem SGB II durch Zuweisung in billigere und minderwertigere Unterkünfte Kosten einzusparen. Der Bund diskutiert hingegen, die anteilige Übernahme dieser Kosten noch weiter zu senken.

Die Gewährung von freiwilligen Leistungen unterliegt oft dem Prinzip der Jährlichkeit ohne Rechtsanspruch auf Fortsetzung. In der aktuellen Finanzsituation teilen viele Kommunen häufig ohne jede Fristsetzung mit, dass nicht weiter finanziert werden kann. Die Beschäftigungsrisiken und Bindungen liegen dann meist bei den Leistungsempfängern, die oftmals Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege sind. So werden an der Basis die Konflikte ausgetragen und die Folgen erlitten, die eine ordnungspolitische Fehlsteuerung verursacht.

Dies vorausgeschickt werden die Fragen 6. und 8. von der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW wie folgt beantwortet:

Zu Frage 6:

“Die Antragstelle kritisieren in ihrem Antrag zu erwartende Steuerausfälle im Rahmen der Einkommensteuer. Angesprochen sind damit die Auswirkungen aufgrund der beabsichtigten Erhöhung des Kinderfreibetrages und der Erhöhung des Kindergeldes. Wie bewerten Sie das Ziel der Bundesregierung, gerade Familien zu entlasten?”

Es wird in der Frage behauptet, dass es ein Ziel der aktuellen Bundesregierung sei, gerade Familien steuerlich zu entlasten. Wenn es dieses Ziel gäbe, spräche nichts dagegen. Problematisch ist allerdings, dass erhebliche Steuerausfälle dadurch produziert werden, dass der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht wurden. Diese Maßnahmen aber kommen den Familien in sehr unterschiedlichem Umfang zu Gute. Besonders skandalös ist, dass diejenigen Familien, die von sozialstaatlichen Transfers („Hartz IV) leben müssen, von den Maßnahmen überhaupt nicht profitieren, da das Kindergeld von den Sozialleistungen wieder abgezogen wird. Insofern muss man feststellen, dass zahlreiche Familien trotz der erheblichen Krise aller öffentlichen Haushalte entlastet werden, die dies gar nicht nötig haben. Arme und benachteiligte Familien hingegen profitieren nicht nur nicht von den politischen Entscheidungen, sondern werden indirekt noch stärker als zuvor benachteiligt, da die Einnahmeausfälle der Kommunen dazu führen, dass notwendige kommunale Bildungs- und Sozialleistungen gekürzt oder gestrichen werden müssen.

Zu Frage 8:

Wie bewerten Sie das Vorhaben der Bundesregierung gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf Entlastungen für die Kommunen, z.B. durch Flexibilisierung von Standards hinzuwirken?

Die Freie Wohlfahrtspflege warnt eindrücklich vor einem Diskurs mit den kommunalen Spitzenverbänden über die sog. Flexibilisierung von Leistungsstandards, der nichts anderes als die Absenkung von Standards bedeuten würde. Schon bisher sind die fachlichen Standards in vielen sozialen Bereichen und in der Bildungspolitik aus fachlicher Sicht als Minimalstandards zu begreifen und führen dazu, dass politische Programme, wie die Ganztagsschulen und Familienzentren, ihre Ziele nur bedingt erreichen können. Schon heute wissen das auch die Kommunen und alle Städte, Gemeinden und Landkreise, die es sich leisten können investieren zusätzlich zur Landesförderung in diese Programme, damit sie ihre Ziele erreichen können.

Viele soziale Dienstleistungen sind bereits heute nicht flächendeckend ausgebaut. So hat die Freie Wohlfahrtspflege z.B. immer wieder auf die erheblichen Wartezeiten und die fehlenden Zugänge in vielen Kommunen für Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung hingewiesen.

Viele Kommunen sind nicht in der Lage, die Lernmittelfreiheit in einem umfassenden Sinne zu gewährleisten. Eine weitere Flexibilisierung dieses Leistungsstandards würde bedeuten, dass die Bildungschancen von armen Kindern noch weiter eingeschränkt würden.

Auch die Teilhabe am öffentlichen Nahverkehr und an der sozialen Infrastruktur (z.B. Mitgliedschaft in Sportvereinen) ist bisher nur in wenigen Kommunen so ausgebaut, dass hier weitgehende Chancengleichheit besteht. Wichtig ist statt einer weiteren Flexibilisierung eine Vereinheitlichung von Mindeststandards sozialer Teilhabe.

Fazit:

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW stellt sich auf die Seite der Kommunen und wendet sich an alle verantwortlichen Kräfte der Landespolitik, für ihre auskömmliche Finanzierung zu sorgen. NRW muss sozial bleiben.

16.02.2010

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